Schwarz auf Weiss,
anstatt einfach ins Blaue.
Ob Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Vermögensnachfolge, Familienrecht oder im Bereich der Vorsorge: Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir den Sachverhalt und die angezeigten Regelungen, erarbeiten rechtlich fundiert die für die einzelnen Fragestellungen optimalen Lösungen und erstellen für Sie die entsprechenden Verträge und Erklärungen.
Dabei stellen die notariell beurkundungspflichtigen Angelegenheiten den Schwerpunkt unserer Tätigkeit dar. Aber auch in anderen Angelegenheiten, die zweckmäßigerweise einer notariell begleiteten Festlegung bedürfen, beraten wir Sie gerne und schaffen gemeinsam mit Ihnen rechtliche Klarheit und Verbindlichkeit.
Immobilienrecht
Mein Haus ist Dein Haus,
wenn alles
geregelt ist.
Das Immobilienrecht gehört zu den Schwerpunkten unserer Tätigkeit. Schaffen Sie sich Eigentum an, gibt es einiges zu bedenken und zu regeln. Das trifft auch zu, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen wollen. Wir sorgen dafür, dass Ihr Vertrag für beide Seiten sinnvoll und ausgewogen ist, alle regelungsbedürftigen Punkte enthält und alle getroffenen Absprachen korrekt und rechtlich wirksam aufgenommen sind. Und nach der Beurkundung kümmern wir uns um die Abwicklung.
Besonderheiten sind bei der Bauträger-Immobilie zu beachten. Ob es um die Aufteilung in Wohnungs- und Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz geht oder um die sachgerechte Gestaltung des Bauträgerkaufvertrags: Wir stehen Ihnen kompetent zur Seite. Sie denken daran, Ihre Immobilie noch zu Lebzeiten auf die nächste Generation zu übertragen? Eine persönliche Beratung zu den Wünschen und Vorstellungen aller Beteiligten ist hier unerlässlich. Sprechen Sie mit uns.
Erst an den Notar denken
dann erfolgreich handeln.
Die notarielle Betreuung von Unternehmen und Unternehmern gehört zu unseren Kernkompetenzen. Ob es um die Gründung Ihres Unternehmens geht, um Unternehmensverkäufe, Unternehmensverträge oder Umstrukturierungen, um die Planung Ihrer Unternehmensnachfolge, die Protokollierung von Gesellschafterversammlungen oder Registeranmeldungen:
Wir bringen unser umfangreiches Wissen und unsere Erfahrung bei der Gestaltung der erforderlichen Urkunden ein, haben die personellen und bürotechnischen Ressourcen, um auch umfangreiche und komplexe Beurkundungen vorzunehmen, und kümmern uns mit einem kompetenten und zuverlässigen Team um die richtige und schnelle Eintragung in das Register.
Erbrecht / Vermögensnachfolge
Mit warmer Hand
und Brief und Siegel.
Wem soll ich mein Vermögen vererben? Soll ich schon zu Lebzeiten etwas überlassen? Welche Möglichkeiten habe ich und welche Grenzen setzt mir das Gesetz? Wie kann ich Streit unter meinen Nachkommen verhindern? Und nicht zuletzt: Wie kann ich meinen Nachkommen Steuern ersparen? All das sind wichtige Fragen, die man sich rechtzeitig beantworten sollte – auch wenn Sterben ein Thema ist, mit dem sich die wenigsten gerne beschäftigen.
Das gesetzliche Erbrecht ist nicht ganz einfach und manchmal überraschend. Als Notare sind wir Experten im Erbrecht. Lassen Sie sich von uns vertrauensvoll und kompetent beraten. Damit Sie Ihrem letzten Willen im Zuge einer vorausschauenden Nachlassplanung Geltung verschaffen können.
Vertrauen ist gut
Vertrag ist besser.
Heiraten ist eine ganz persönliche Entscheidung, zieht aber nach dem Gesetz auch Pflichten und Ansprüche nach sich. Die gesetzlichen Regelungen passen dabei nicht immer zu Ihren individuellen Verhältnissen. Ein Ehevertrag kann später unangenehme Überraschungen ersparen. Trennen Sie sich, gilt es, das gemeinsame Vermögen auseinanderzusetzen und gegenseitige Ansprüche zu klären. Eine notarielle Trennungs- und Scheidungsvereinbarung hilft, Streit zu vermeiden und Geld zu sparen. Das gilt übrigens für Eheleute ebenso wie für Lebenspartner.
Aber auch wenn es um Sorgeerklärungen, Anerkennung der Vaterschaft oder Adoption geht, sieht das Gesetz die Beteiligung des Notars vor. Da wir Notare gesetzlich zur Neutralität verpflichtet sind, beraten wir alle Beteiligten fair und sachgerecht – im Sinne der Familie.
Vorsorge Alter/Krankheit
Statt grosser Sorge
frühzeitig Vorsorgen.
Was passiert, wenn Sie durch Unfall, Krankheit oder im Alter Ihren Alltag nicht mehr selbst bestreiten können? Wer sorgt dafür, dass Sie betreut werden, wie Sie es sich wünschen? Wer kümmert sich um den Einkauf, zahlt Ihre Rechnungen und erledigt die Korrespondenz mit Versicherungen oder Behörden? Und wer entscheidet über Ihre ärztliche Behandlung?
Das Gesetz sieht in diesen Fällen die gerichtliche Bestellung eines Betreuers für Sie vor – der nicht unbedingt Ihr Wunschkandidat ist. Und die gerichtliche Rechenschaftspflicht und Kontrolle werden im engsten Familienkreis oft als lästig empfunden. Mit einer Vorsorgevollmacht sorgen Sie dafür, dass sich eine vertraute Person um Sie kümmern und alles regeln kann. Lebensverlängernde Maßnahmen – ja oder nein? Eine ganz persönliche ethische Entscheidung, die Sie im Rahmen einer Patientenverfügung selbst treffen und nicht Dritten überlassen sollten. Sprechen Sie vertrauensvoll mit uns, wir beraten Sie gerne.